Privatsphäre
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Traumlage in Bonn-Holzlar – EFH auf 1.020 m² Grundstück mit eigener Zufahrt

53229 Bonn-Holzlar
1020
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Außenansicht des Einfamilienhauses mit eigener Zufahrt in Bonn-Holzlar
Rückansicht des sanierungsbedürftigen Einfamilienhauses in Bonn-Holzlar
Gartenansicht des Einfamilienhauses auf großem Grundstück in Bonn-Holzlar
Architekturvisualisierung einer möglichen Neubebauung in Bonn-Holzlar
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Hauptmerkmale

Standort

Immobiliendetails

Immobilienart

Einfamilienhaus (freistehend)

Wohnfläche

120

Grundstücksgröße

1020

Anzahl Zimmer

3

Baujahr

1960

Preis pro m²

7075

Objektbeschreibung

In außergewöhnlich ruhiger und zurückgezogener Lage von Bonn-Holzlar befindet sich dieses freistehende Einfamilienhaus auf einem großzügigen Grundstück von ca. 1.020 m². Die eigene Zufahrt und die Lage abseits des direkten Straßenverkehrs schaffen ein hohes Maß an Privatsphäre und machen das Grundstück zu einer besonderen Gelegenheit in dieser gefragten Wohnlage.

Das im Jahr 1960 errichtete Wohnhaus verfügt über ca. 120 m² Wohnfläche und derzeit drei Zimmer auf zwei Ebenen. Der vorhandene Gebäudebestand ist stark sanierungsbedürftig und entspricht in wesentlichen Bereichen nicht mehr heutigen Wohn- und Ausstattungsstandards.

Gerade die Verbindung aus Grundstücksgröße, ruhiger Lage und bestehender Bebauung eröffnet vielfältige Möglichkeiten für eine individuelle Neugestaltung. Je nach persönlichen Vorstellungen und den baurechtlichen Gegebenheiten kommt sowohl eine umfassende Sanierung und Weiterentwicklung des vorhandenen Hauses als auch eine alternative Neubauplanung in Betracht.

Im Mittelpunkt dieses Angebots steht damit vor allem eines: ein außergewöhnlich großes Grundstück in nahezu ungestörter Wohnlage von Bonn-Holzlar mit viel Raum für die Verwirklichung eigener Wohnideen.

Für die zukünftige Nutzung des Anwesens bieten sich verschiedene Möglichkeiten an: die umfassende Sanierung des vorhandenen Bestands, der Neubau eines gehobenen Einfamilienhauses oder – vorbehaltlich der baurechtlichen Zulässigkeit – auch die Realisierung von Eigentumswohnungen.

Die konkrete baurechtliche Umsetzbarkeit ist vom Käufer eigenständig mit den zuständigen Behörden zu prüfen.

Die im Exposé dargestellten Planungen und Visualisierungen dienen ausschließlich der Veranschaulichung möglicher Gestaltungsansätze und stellen keine zugesicherte Eigenschaft oder verbindliche Bauzusage dar.

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